WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Aus der Teilungserklärung und dem Gesetz ergeben sich Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. Wir beraten Sie, damit Streit in der Wohnungseigentümer-gemeinschaft gar nicht erst entsteht. Gegebenenfalls ist Ihre Vertretung auf der Eigentümerversammlung sinnvoll, die hier gern übernommen wird.
Damit unrechtmäßige Beschlüsse nicht zu Ihren Lasten wirksam werden, sollten wir die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Eilrechtschutzantrages miteinander besprechen.
Ihre Ansprechpartner für Immobilienrecht:
Dr. Melanie Kruse
Verwandte Rechtsgebiete:

• Immobilienrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Verwaltungsrecht
• Gewerbe- und Wohnraummietrecht