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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Aus der Teilungserklärung, dem Einräumungsvertrag, der Gemeinschaftsordnung und dem Gesetz ergeben sich Rechte und Pflichten der WEG, des Verwalters und von Wohnungseigentümern. Außerdem gab es zum 1.12.2020 eine WEG-Reform.

  • Wie können nun bauliche Maßnahmen beschlossen werden?

  • Was bedeutet die Gesetzesänderung für die Beschlussfassung über die Abrechnungsspitze und die Vorschüsse zu den Kosten und Rücklagen?

  • Können weitere Rücklagen als die Erhaltungsrücklage gebildet werden?

  • Wie ist die Rechtsbeziehung der Wohnungseigentümer untereinander und zu der WEG als Verband?

  • Welche Rechte und Pflichten bestehen und wie können dauerhafte Regelungen herbeigeführt werden?
     

Die Antworten auf diese Fragen sind mehr als relevant für Wohnungseigentümer, alle mit der Verwaltung Beauftragten und alle, die mit Immobilien zu tun haben.

Wir beraten Sie in Hamburg und Umgebung sowie bundesweit insbesondere als WEG- und Hausverwalter sowie Beirat, damit Streit in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gar nicht erst entsteht. Gegebenenfalls ist Beistand und Beratung auf der Eigentümerversammlung sinnvoll, was gern von hier übernommen wird.

Oft kann es zu Unstimmigkeiten unter den Parteien kommen, wenn die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung falsch ausgelegt oder Beschlüsse falsch gefasst werden. Das Gesetz hat sich kürzlich geändert, was Einfluss auf jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat.

 

Wir möchten wir Ihnen rechtlich zur Seite stehen.

​Damit unrechtmäßige Beschlüsse nicht zu Lasten von Wohnungseigentümern wirksam werden, sollten wir die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage, Beschlussersetzungsklage oder eines Eilrechtschutzantrages miteinander besprechen. In manchen Gemeinschaften muss sogar über einen Beschluss über den Entzug von Wohnungseigentum nachgedacht werden.

​Und auch wenn Sie Schulungs- und Fortbildungsbedarf in diesem Themenbereich haben oder eine Inhouseveranstaltung planen, sprechen Sie uns gern an. Wir arbeiten mit namenhaften Fortbildungsveranstaltern als Referenten zusammen. 

 

Wenn Sie sich genauer informieren wollen, rufen Sie einfach an!

Ihre Ansprechpartnerin für das Wohnungseigentumsrecht:

Dr. Melanie Kruse

Fachanwältin im Wohnungseigentumsrecht

Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht

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Verwandte Rechtsgebiete:

• Immobilienrecht

• Wohnungseigentumsrecht

• Bau- und Architektenrecht

• Verwaltungsrecht

• Gewerbe- und Wohnraummietrecht

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