top of page
Finanzamt.jpg

STEUERRECHT

Wir beraten Sie in allen steuerlichen Fragen. Dazu gehören neben der steuerlichen Gestaltung von Verträgen auch die Erstellung der Buchhaltung und der daraus zu entwickelnde Jahresabschluss sowie die Vertretung beim Finanzgericht.

Zu unseren Mandanten gehören neben Privatpersonen vor allem Selbständige, Gewerbetreibende und Körperschaften bis zu einem Jahresumsatz von ca. 2.000.000 €. Wir beraten also vorwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen und kennen uns mit deren spezifischen Anforderungen aus. Neben der Beratung dieser Unternehmen liegt ein zweiter Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der steuerlichen Begleitung von geschlossenen Fonds in Form der GmbH & Co. KG. Darüber hinaus haben wir langjährige Erfahrung mit der Betreuung von Genossenschaften und Vereinen.

Rechtsanwalt Sperschneider erstellt als Fachanwalt für Steuerrecht schwerpunktmäßig Bilanzen, Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen und berät Sie bei der steuerlichen Gestaltung.

Kompetente Steuerfachangestellte bearbeiten Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung. Durch die Verknüpfung des Steuerrechts mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht (RAin Dr. Kruse), dem Arbeitsrecht (RA Wuppermann) und dem Erbrecht (RAin von Poser-Sämann und RA Wuppermann) sind wir in der Lage, unseren Mandanten fachübergreifende Lösungen zu bieten.

Ihre Ansprechpartner für Steuerrecht:

Tom Sperschneider

Tom_Sperschneider.jpeg

• Steuerrecht

• Wirtschaftsrecht

• Gesellschaftsrecht

• Markenrecht

• Insolvenzrecht

bottom of page