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PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Das private Baurecht regelt die Beziehung zwischen allen am Bauvorhaben Beteiligten.

 

Wir helfen Ihnen als Bauunternehmer in Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein sowie bundesweit in ganz Deutschland bei prozessualen Überlegungen, Verträgen und der Vertragsgestaltung, Bürgschaften und Sicherheiten, Störungen und Verzug im Bauablauf und bei Mängeln am Bau.

 

Zum Beispiel unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von verschiedenen Verträgen wie Bauverträgen und stehen Ihnen bei Lieferschwierigkeiten sowie bei Problemen in der Koordination unterschiedlicher Gewerke (Leistungen im Bauwesen) bei. Wenn z.B. Baustoffe durch Vorauszahlung erworben werden sollen, kann eine Sicherungsübereignung eine Alternative zur Bürgschaft sein.

 

Egal, ob es um das Fordern von Zahlungen auf Abschlagsrechnungen oder um die Durchsetzung und Liquidation der Schlussrechnung geht. Oft kann eine Zustandsfeststellung oder eine Beweissicherung dazu führen, dass die Arbeiten ohne Streit fortgeführt werden können.

 

Wir verstehen die Probleme von Bauherren gut, da wir viele Jahre Erfahrung in diesem Rechtsbereich haben. Ein Bauprojekt nimmt sehr viel Zeit und Energie in Anspruch und bindet enorme Ressourcen auf der Baustelle. Die Gesetze ändern sich ständig…

 

Wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite.

 

Sollte es zu einem Prozess kommen oder schon gekommen sein, dann ist es unser Anliegen, mit unserer Expertise die Rechtsangelegenheiten so schnell wie möglich und positiv für unsere Auftraggeber und Mandanten zu lösen.

Wenn Sie sich genauer informieren möchten, rufen Sie einfach an!

Ihre Ansprechpartner für das private Baurecht:

Dr. Melanie Kruse

Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht

Fachanwältin im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Verwandte Rechtsgebiete:

• Immobilienrecht

• Wohnungseigentumsrecht

• Bau- und Architektenrecht

• Verwaltungsrecht

• Gewerbe- und Wohnraummietrecht

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