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KSW & Partner Rechtsanwälte mbB
Bornstraße 14
20146 Hamburg

KSW & Partner:
gemeinsam stark im
Erbrecht und Steuerrecht

Sie sind bereits auf stürmischer See unterwegs? Oder brauchen einen klaren Kurs, damit Sie später in keinen Sturm geraten?  

Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie im Erbrecht und Steuerrecht. Sowie ergänzend im Familienrecht und Arbeitsrecht. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihre komplexe Herausforderung. Vorsorgend und nachsorgend.  

Bei KSW & Partner sehen wir uns als Gemeinschaft, die an einem Strang zieht. Das gilt für die interne Zusammenarbeit. Aber auch für die Betreuung unserer Mandanten.

Nach diesen Werten arbeiten wir

EhrlichkeitVerbindlichkeitEffektivitätKreativität

Diese vier Punkte sind uns besonders wichtig, um die Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten. Sie prägen unser Miteinander. Unsere Arbeitsweise, Kommunikation und unsere Vernetzung innerhalb der Branche.

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, was diese Werte alltagspraktisch bedeuten.

Die Entstehung von
KSW & Partner

Als fünf Fachanwälte unterschiedlicher Rechtsgebiete (Erbrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht) beraten und vertreten wir Unternehmer, Privatpersonen sowie Stiftungen außergerichtlich und gerichtlich. Bei uns erwarten Sie tiefgehende fachliche Expertise, Prozesserfahrung und persönliche Beratung. Empathisch und immer im Einsatz für Ihre Interessen.

Der Sitz unserer Kanzlei im Hamburger Grindel-Viertel* geht bis auf das Jahr 1977 zurück. Johannes Wuppermann arbeitet seit dem Jahr 1981 in unseren Räumen, seit 1992 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. 2011 gründeten Dr. Melanie Kruse, Tom Sperschneider und Johannes Wuppermann KSW-Partner. 2016 kam Katja von Poser-Sämann als weitere Partnerin hinzu.

Seit dem Sommer 2024 besteht unsere Kanzlei aus den Partnern: Dr. Judith Krämer, Johannes Ostertag, Katja von Poser-Sämann, Tom Sperschneider sowie Johannes Wuppermann.

Zu diesem Zeitpunkt nahmen wir auch das kaufmännische Und-Zeichen in unseren Kanzleinamen auf: als Symbol für unsere Zusammenarbeit auf Augenhöhe und das gemeinsame Ziehen an einem Strang.

Wir sind als Fachanwälte zugelassen und sammelten schon vor der gemeinsamen Kanzleigründung tiefgreifende Berufserfahrung. So wussten wir ganz genau, nach welchen Werten wir arbeiten möchten. Wir mochten uns so gerne, dass ein Mittagessen beim Etrusker – ein italienisches Restaurant im Grindelhof – ausreichte, um sich für einen gemeinsamen Weg zu entscheiden. Ein Weg, der geprägt ist von partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

*Dieses Wissen finden Sie nicht in Suchmaschinen: Das Grindel-Viertel heißt eigentlich Dill-Viertel.

Sie finden unsere Kanzlei in einem gepflegten Hamburger Bürgerhaus im Grindel-Viertel. Was in Suchmaschinen nicht auftaucht: Ursprünglich hieß es Dill-Viertel. Es entstand auf Flächen, die zunächst für Naherholung und Gartenbau gedacht waren. Der Unternehmer Theodor Dill hatte ein Landhaus im Grindelhof. Und nach ihm wurde das Viertel benannt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Flächen rund um die Landhäuser dann mit Etagenwohnhäusern bebaut. Es entstand ein jüdisch geprägtes Quartier mit Wohnungen, Synagogen und jüdisch-orthodoxen Schulen.

Die Etagenwohnhäuser sind heute noch weitgehend erhalten. An Theodor Dill erinnert die Dillstraße, 200 Meter von unserer Rechtsanwaltskanzlei entfernt. Wenn Sie Lust auf einen Spaziergang durchs Grindel-Viertel haben, können Sie den ein oder anderen Hinterhof entdecken, in dem hinter den Wohnhäusern noch Landhäuser erhalten sind. Etwa in der Rappstraße oder im Grindelhof.

Jetzt wird es noch mal richtig spannend:

  • Theodor Dill war der Sohn eines Pastors. Johannes Ostertag kann das von sich auch sagen.
  • In der Straße Kajen befindet sich eine Theodor-Dill-Büste. In genau dieser Straße befand sich auch jahrelang die Kanzlei von Katja von Poser-Sämann.

Sie merken schon: Wir gehen bei der Recherche gerne in die Tiefe.

Tiefe steht hier für zwei Tauchgänge: einerseits in die (Familien-)Geschichte unserer Mandanten, andererseits in die Gesetzestexte. Besonders das Erbrecht ist – im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten – ziemlich ursprünglich. Viele Paragrafen sind ohne Überarbeitungen auf dem Stand von 1900. Wir haben also 120 Jahre Rechtsprechung zur Verfügung, die wir anwenden und für Ihre Interessen einsetzen.

Kanzlei für Erbrecht, Steuerrecht: Das sind unsere Kompetenzen

Eine starke fachliche Spezialisierung ist essenziell für qualitative, optimale Ergebnisse. Daher konzentrieren wir uns auf Erbrecht und Steuerrecht, ergänzt um Familienrecht und Arbeitsrecht.

Alle Konflikte des Lebens sind in einen Kontext eingebettet, gerade die rechtlichen. Daher verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz. Wir bilden uns in fachnahen Gebieten fort, etwa Katja von Poser-Sämann im Handels- und Gesellschaftsrecht. Außerdem stehen wir in engem fachlichem Austausch – gemeinsam innerhalb unserer Kanzlei und extern mit Kollegen.

KSW & Partner: Das bekommen Sie von uns

Unsere langjährige und tiefgreifende Erfahrung in unseren Rechtsgebieten Erbrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht bringt einige Vorteile mit sich:
Bei KSW & Partner arbeiten ausschließlich Berufsträger, die Fachanwälte sind: Dieser Titel bedeutet, dass vertiefte praktische und theoretische Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen wurden. Das Tragen des Fachanwaltstitels erfordert den jährlichen Nachweis von Fortbildungszeiten. Sie erhalten also eine umfassende Beratung, die alle rechtlichen und wirtschaftlichen Fallstricke im Blick hat.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, um im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Teilfragen zu klären, Verhandlungslösungen vorzubereiten oder Realismus einkehren zu lassen.
Wir sind hervorragend vernetzt, sowohl mit Rechtsanwälten als auch mit Fortbildungsforen. Im Rahmen unserer Fortbildungen pflegen wir den persönlichen fachlichen Austausch mit Richtern der oberen und höchsten deutschen Gerichte. So steht uns ein großer Kreis kollegialer Sparringspartner für einen Perspektivwechsel zur Verfügung. Das hilft uns, Ihre Interessen geltend zu machen und durchzusetzen. Und wir haben immer eine gute Empfehlung parat, sollten Sie zusätzlichen Vertretungsbedarf in einem anderen Rechtsgebiet haben.
Ihr rechtliches Problem erscheint verworren? Zum Glück gibt es in unserer Kanzlei kurze, klare Wege: Wir sitzen nur einen Raum voneinander entfernt und befinden uns im stetigen Austausch. Das reduziert Zeitaufwände, verbessert den Informationsfluss und die Beratung. Und sorgt für ganzheitliche, optimale Lösungen für Ihre rechtlich komplexe Herausforderung.
Durch die Kanzleigröße mit derzeit 5 Rechtsanwälten erhalten Sie eine persönliche Ansprechperson, die leicht erreichbar ist. Für eine enge und langfristige Zusammenarbeit.
Ihre rechtliche Herausforderung ist für uns mehr als ein Kürzel in einem Aktenordner: Wir haben ein offenes Ohr für die emotionalen Wogen, die ihr rechtliches Problem mit sich bringt.

Wichtige Fragen vorweg angesprochen

Zum Abschluss möchten wir noch drei Fragen beantworten, die uns häufig gestellt werden.
Sind Erstberatungen kostenpflichtig?
Ja. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam den Abrechnungsmodus. Je nach Fall rechnen wir auf Grundlage gesetzlicher Gebühren oder unserer Honorarvereinbarung ab. Das gilt auch für eine erste Beratung.
Wie kommt ein Mandat zustande? Wie läuft das ab?
Zunächst nehmen Sie telefonisch oder via E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Während dieses Termins erhalten Sie eine erste Einschätzung und erfahren, wie wir zusammenfinden können. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen möchten. Wir werden dann für Sie tätig, wenn Sie uns Ihr Mandat mit einem schriftlichen Auftrag bestätigt haben.
In welcher Form sind Beratungen möglich?
Beratungen können in unserer Kanzlei in der Bornstraße stattfinden. Es sind auch Beratungen per Telefon oder Videotelefonie möglich. Wir beraten ebenfalls außerhalb unserer Büroräume.

Informieren Sie sich über unsere Schwerpunkte:

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