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KSW & Partner Rechtsanwälte mbB
Bornstraße 14
20146 Hamburg

Fachanwälte für Erbrecht:
Ihr Wegweiser durch stürmische Zeiten

Wir beraten und vertreten Sie vor und nach dem Erbfall. Erfahren und empathisch.

Ob zu Lebzeiten oder im Erbfall: Wenn es ums Erben geht, erleben viele Menschen stürmische Zeiten. Das ist völlig nachvollziehbar: Erbrecht ist komplex. Hinzu kommt, dass es gerade nicht nur wirtschaftliche Fragen zu klären gilt, sondern auch emotionale. Erben ist nie nur rational: Es betrifft das Vermögen und den Familienfrieden.

Das braucht ein offenes Ohr und eine ehrliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe: Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts. Vorsorgend, damit Klarheit entsteht oder mögliche Konflikte rechtzeitig umschifft werden. Oder nachsorgend, damit sich der Sturm wieder legt. Treffen Sie gemeinsam mit uns eine informierte Entscheidung für Ihr Vermögen, Ihre Erbschaft und Ihre Interessen.

Wir vertreten Unternehmer, Privatpersonen und Stiftungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf umfassender außergerichtlicher Beratung, aber auch streitiger Prozessvertretung. Dies umfasst auch Erbfälle mit unternehmerischem oder internationalem Bezug.

Verschaffen Sie sich hier einen detaillierten Überblick:

Vor dem Erbfall

  • Beratung und Gestaltung, sowie Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen und lebzeitigen Übertragungen von Privat- und Gesellschaftsvermögen
  • Erstellung und Abstimmung von Unternehmertestamenten, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung von Bedürftigentestamenten
  • Beratung zu und Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Beratung zu steueroptimierten Gestaltungen vor dem Erbfall
  • Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen sowie Unternehmervorsorgevollmachten

Nach dem Erbfall

  • Vertretung in Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklagen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Internationales Erbrecht: Beratung und Vertretung in Fällen mit Auslandsbezug
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr und Durchsetzung von vorbereitenden Auskunftsansprüchen und Rechenschaftslegungen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Rechenschafts- und Rückführungsansprüchen gegen den Vorsorgebevollmächtigten
  • Testamentsanfechtungen
  • Erbausschlagung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
  • Testierfähigkeit
  • Nachlassabwicklung
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung bzw. Kontrolle und ggf. Absetzung des eingesetzten Testamentsvollstreckers
  • Teilungsversteigerungen zur Immobilienauseinandersetzung
  • Abschichtungsverträge, Erbschaftskauf
  • Beratung zu steueroptimierten Gestaltungen nach dem Erbfall

Bei KSW & Partner vereinen wir zusammengerechnet mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwälte für Erbrecht.

Erben? Vererben? Aber wie?

Der Tod eines Angehörigen ist nicht nur emotional belastend. Er wird im Falle einer Erbschaft auch schnell zu einer rechtlichen und finanziellen Herausforderung. Gerade wenn es um hohe oder komplex eingebundene Vermögenswerte geht – etwa bei Unternehmern, Patchwork-Familien oder Auslandsvermögen – braucht es erfahrene Beratung, die alle Perspektiven im Blick hat.

7 Fallbeispiele aus unserer Tätigkeit

1. Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegen den ehemaligen Testamentsvollstrecker bei unklarer gerichtlicher Zuständigkeit.
2. Rückforderungsklage für Kinder des Erblassers zur Rückabwicklung von Immobilienschenkungen des Erblassers an seine zweite Ehefrau.
3. Entwurf von Erbverträgen zur Unternehmensabsicherung und gleichzeitigem Erhalt des Lebensstandards der Ehegattin und Abkömmlinge des Unternehmers.
4. Begleitung eines US-amerikanischen Probate-Verfahrens für in USA belegenes Immobilien- und Bankvermögen.
5. Gründung einer Familienholding zur Zusammenfassung einzelner Unternehmen mit Gewinnabführungsverträgen und zur Sicherstellung eines laufenden Einkommens für die nächsten Generationen.
6. Errichtung eines Unternehmererbvertrags nebst einem festen und rechtlich verbindlichen Zeitplan für die lebzeitige Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf den potenziellen Nachfolger.
7. Überprüfung eines Testaments nach englischem Recht zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Vor dem Erbfall: vorausschauend und tragfähig planen

Wir beraten Sie, welche Wege das Erbrecht bietet, Ihr Vermögen zu verteilen – von der Schenkung bis zum Erbvertrag. Wir prüfen die Vor- und Nachteile, die der jeweilige Weg für Ihre individuelle Situation bietet. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung für die passende Richtung. Wir erstellen Testamente sowie Erbverträge, damit es Klarheit und Rechtssicherheit bezüglich Ihres letzten Willens gibt. Das ist eine zentrale wirtschaftliche Entscheidung für Sie und Ihre Nachkommen, die kontinuierlich an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst werden muss.

Nach dem Erbfall: Nachlass zügig abwickeln und Erbstreitigkeiten auflösen

Ist der Erbfall eingetreten, unterstützen wir Sie sowohl bei der Feststellung der Erben, Beantragung eines Erbscheines, Testamentsanfechtung, Prüfung der Testierfähigkeit, Erbauseinandersetzung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche und auch der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Selbst wenn die verstorbene Person Ihren letzten Willen verschriftlicht hat, kommt es häufig zu Erbstreitigkeiten. Gründe gibt es viele – von Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers über Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft bis hin zu jahrelang schwelenden Familienkonflikten. Als erfahrene Prozessanwälte vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Jeder Erbgang und jede Familie ist individuell. Das Erbrecht bietet uns viele Gestaltungsmöglichkeiten. Welche für Sie passend sind, hängt von vielen Faktoren ab – rechtlichen, finanziellen und emotionalen.

Wir vertreten Sie vor oder nach dem Erbfall und behalten dabei jederzeit Ihre Ziele und Anforderungen im Blick. Für eine tragfähige, nachhaltige Lösung.

Kanzlei für Erbrecht in Hamburg: Das erwartet Sie bei uns

Was unsere Kanzlei noch ausmacht, erfahren Sie unter dem Menü-Punkt Kanzlei.

Insgesamt vier Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie bei Ihrer Nachlassplanung und vertreten Sie bei Erbstreitigkeiten.
Die Zusammenarbeit mit Tom Sperschneider – unserem Fachanwalt für Steuerrecht bei KSW & Partner – gewährleistet eine umfassende Beratung hinsichtlich Erbschaftssteuer und Vermögensplanung sowie Nachfolgeplanung.
Hinzu kommen Erfahrungen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Familienrecht. Das macht uns besonders aufmerksam für die Schnittstellen vieler Rechtsgebiete. Und ermöglicht uns, Ihre wirtschaftliche und familiäre Gesamtsituation tiefgehend zu erfassen.
Bei KSW & Partner arbeiten wir alle nur einen Raum voneinander entfernt: Das sorgt für kurze Wege, schlanke Prozesse und zeitnahe Termine.

6 häufige Fragen rund ums Erbrecht, die in Suchmaschinen immer wieder gestellt werden

  • Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
  • Wie regele ich meinen Nachlass?
  • Was muss ich machen, wenn ich Erbe bin?
  • Mein Bruder hatte eine Vollmacht für unsere Eltern: Was durfte er damit machen?
  • Was mache ich bei Streit in der Erbengemeinschaft? Meine Schwester will das Elternhaus verkaufen, ich nicht. Und nun?
  • Meine Mutter hatte mehr Schulden, als ich dachte. Komme ich von dem Erbe wieder los?

Auf diese Fragen suchen Menschen häufig Antworten in Suchmaschinen. Die Ergebnisse sind meist ebenso ungenau wie die Ergebnisse beim Googeln von Krankheitssymptomen. Die Antworten auf diese Fragen sind komplizierter, als manch Suchergebnis vermuten lässt.

Ein Beispiel: Was Sie machen müssen, wenn Sie Erbe sind, hängt von vielen Faktoren ab. Haben Sie alleine oder mit anderen zusammen geerbt? Was haben Sie geerbt: Geld, Immobilien, Unternehmensanteile, Oldtimer-Sammlung, Schmuck, Unterhaltsansprüche? Oder hauptsächlich Schulden? Müssen Sie Pflichtteile erfüllen? Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet? Hat der Erblasser seine Einkommenssteuererklärungen in den letzten 5 Jahren abgegeben oder müssen Sie diese nachreichen?

Sie sehen: Den einen Weg gibt es nicht. Wir entwickeln gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren persönlichen Weg durch das Unterholz des Erbrechts.

Kontakt aufnehmen
Wie viel kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Ob vor oder nach dem Erbfall: Erben ist facettenreich und jeder Fall einzigartig. Das macht das Erbrecht für uns Fachanwälte so interessant. Es sorgt aber auch dafür, dass wir die genauen Kosten an dieser Stelle nicht pauschal benennen können. Wie rechnen entweder nach Stundenhonorar oder nach gesetzlichen Gebühren ab. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Komplexität Ihres rechtlichen Problems, der Höhe des Nachlasses und des erforderlichen Arbeitsaufwands.

Wir verstehen, wie wichtig es ist, von Anfang an zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir legen Wert auf Aufrichtigkeit und Transparenz: Wir werden erst für Sie tätig, wenn Sie uns einen Auftrag für Ihre Vertretung erteilt haben.

Zu Beginn des Mandats analysieren wir Ihren Fall und besprechen gemeinsam unsere Abrechnungsmodi nach Stundenhonorar oder gesetzlichen Gebühren.

Prozessfinanzierung

Im Rahmen einer ersten Beratung können wir auch über Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung sprechen. Dies ist für Fälle mit gut begründeten Ansprüchen und hohem Streitwert relevant. Diesen Weg könnten Sie zum Beispiel gehen, wenn Ihnen die Mittel für ein Klageverfahren fehlen. Oder wenn Sie die Kostenrisiken auslagern möchten. Rechtsanwalt Johannes Ostertag hat besondere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern.

Wir beraten Sie hier zu gerne. Vereinbaren Sie direkt einen Termin:

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Wie lange dauert ein Prozess?

Bei KSW & Partner legen wir Wert auf Effizienz und Zielorientierung. Uns ist klar, dass Sie Ihren erbrechtlichen Konflikt möglichst schnell lösen möchten. Gleichzeitig hängt ein erbrechtlicher Fall von vielen Faktoren ab. Manche können wir beeinflussen, manche nicht. Zum Beispiel die Komplexität des Falls oder die Anzahl (und das Vorgehen) der beteiligten Parteien. Jedes erbrechtliche Anliegen ist einzigartig: Eine genaue Zeitspanne können wir schwer bestimmen, wenn wir den Fall noch nicht kennen.

Zu Beginn des Mandates besprechen wir mögliche Schritte und geben Ihnen – wenn möglich – eine realistische Einschätzung für den zeitlichen Rahmen. Unser Ziel: Den Prozess so zügig wie möglich gestalten und gleichzeitig Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen.

Rechte durchsetzen und Nachlass planen: Dabei unterstützen Sie unsere Fachanwälte für Erbrecht

Das sind Ihre Ansprechpersonen

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Sie möchten Ihren Nachlass vorausschauend regeln, um Klarheit zu erhalten oder Streit zu vermeiden? Oder haben eine Erbschaft erhalten und sind jetzt in einen verfahrenen Konflikt verwickelt?

KSW & Partner, die Kanzlei für Erbrecht und Steuerrecht aus Hamburg, berät und vertritt Sie im vorsorgenden und nachsorgenden Erbrecht. Wir unterstützen Sie beim Lösen von komplexen Konflikten und Durchsetzen Ihrer Rechte – auch vor Gericht.

Vereinbaren Sie direkt einen Termin für eine Beratung mit unseren Fachanwälten für Erbrecht:

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