Wir beraten und vertreten Sie vor und nach dem Erbfall. Erfahren und empathisch.
Ob zu Lebzeiten oder im Erbfall: Wenn es ums Erben geht, erleben viele Menschen stürmische Zeiten. Das ist völlig nachvollziehbar: Erbrecht ist komplex. Hinzu kommt, dass es gerade nicht nur wirtschaftliche Fragen zu klären gilt, sondern auch emotionale. Erben ist nie nur rational: Es betrifft das Vermögen und den Familienfrieden.
Das braucht ein offenes Ohr und eine ehrliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe: Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts. Vorsorgend, damit Klarheit entsteht oder mögliche Konflikte rechtzeitig umschifft werden. Oder nachsorgend, damit sich der Sturm wieder legt. Treffen Sie gemeinsam mit uns eine informierte Entscheidung für Ihr Vermögen, Ihre Erbschaft und Ihre Interessen.
Wir vertreten Unternehmer, Privatpersonen und Stiftungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf umfassender außergerichtlicher Beratung, aber auch streitiger Prozessvertretung. Dies umfasst auch Erbfälle mit unternehmerischem oder internationalem Bezug.
Verschaffen Sie sich hier einen detaillierten Überblick:
Vor dem Erbfall
- Beratung und Gestaltung, sowie Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen und lebzeitigen Übertragungen von Privat- und Gesellschaftsvermögen
- Erstellung und Abstimmung von Unternehmertestamenten, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen
- Erstellung von Bedürftigentestamenten
- Beratung zu und Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Beratung zu steueroptimierten Gestaltungen vor dem Erbfall
- Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen sowie Unternehmervorsorgevollmachten
Nach dem Erbfall
- Vertretung in Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsklagen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Internationales Erbrecht: Beratung und Vertretung in Fällen mit Auslandsbezug
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr und Durchsetzung von vorbereitenden Auskunftsansprüchen und Rechenschaftslegungen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Rechenschafts- und Rückführungsansprüchen gegen den Vorsorgebevollmächtigten
- Testamentsanfechtungen
- Erbausschlagung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
- Testierfähigkeit
- Nachlassabwicklung
- Durchführung der Testamentsvollstreckung bzw. Kontrolle und ggf. Absetzung des eingesetzten Testamentsvollstreckers
- Teilungsversteigerungen zur Immobilienauseinandersetzung
- Abschichtungsverträge, Erbschaftskauf
- Beratung zu steueroptimierten Gestaltungen nach dem Erbfall
Bei KSW & Partner vereinen wir zusammengerechnet mehr als 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwälte für Erbrecht.