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KSW & Partner Rechtsanwälte mbB
Bornstraße 14
20146 Hamburg

Klare Lösungen für komplexe Steuer-Fragen: Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Hamburg

Steuern werden schnell unübersichtlich: Entweder aufgrund von komplexen Einkommensquellen oder aufgrund sich ständig ändernder Gesetze.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg lösen wir alle Knoten und bringen Klarheit in Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Verständlich und lösungsorientiert.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Steuerrecht. Dazu gehören neben der steuerlichen Gestaltung von Verträgen auch die Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens bis hin zur Vertretung beim Finanzgericht.

Zu diesen Punkten sind wir im Steuerrecht in Hamburg tätig

Wir betreuen Gesellschaften (auch Genossenschaften und Vereine) sowie Einzelunternehmer buchhalterisch und steuerberatend.

Wir betreuen und beraten Privatpersonen, zum Beispiel in Angelegenheiten, die Immobilien oder Erbsteuer betreffen.

Unser Schwerpunkt liegt in der Steuerberatung und damit zusammenhängenden Fragen des Gesellschafts-, Erb- und Familienrechts:

Steuerrecht

  • Compliance: Buchhaltung, Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen, Bilanzen, Überschussrechnungen sowie Steuererklärungen
  • Rechtsberatung: Erstellung von steuerlich optimierten Gesellschafts-, Geschäftsführer- oder Anstellungsverträgen
  • Steuerberatung: Nachfolgeplanung, Familienholding, Vermögensverwaltende GmbH, Doppelbesteuerung bei Auslandssachverhalten

Dazu gehören Bereiche des Wirtschaftsrechts:

Gesellschaftsrecht

  • Erstellung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
  • Begleitung von Existenzgründungen
  • Umwandlungen von Einzelunternehmen in Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH)

Unternehmensverkäufe und Unternehmensnachfolgen

  • Prüfung aller Verträge auf mögliche Risiken
  • Erstellung des Kaufvertrages
  • Prüfung der Haftungsrisiken bei Firmenübernahme
  • Gestaltung der Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation

Mit Tiefgang zu maßgeschneiderten Lösungen

5 Fallbeispiele, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten

Für diese Fallbeispiele braucht es neben Fachwissen mit Tiefgang und einer strategischen, lösungsorientierten Vorgehensweise auch kontinuierliche Weiterbildung und eine Portion Kreativität. Mit der richtigen Balance aus diesen Aspekten analysieren wir komplexe steuerliche Sachverhalte, klären all Ihre Steuerfragen und gestalten Ihre Finanz- und Vermögensplanung. So, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig Ihre Steuerlast minimieren.

Was hat Kreativität damit zu tun? Im Steuerrecht braucht es maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihrem individuellen Fall und Ihren Zielen passen. Als Fachanwalt für Steuerrecht kennt Tom Sperschneider alle Chancen und Risiken genau und berät Sie verständlich und auf Augenhöhe. Gerne in komplexen internationalen Fällen mit Bezügen insbesondere nach Spanien und Südamerika.

1. Betreuung geschlossener Fonds (BaFin) als Kommanditgesellschaften
2. Gründung und Begleitung von immobilienverwaltenden Holdings
3. Steueroptimierte Übertragung von Kommanditanteilen als Nachfolgeplanung
4. Steuerliche Begutachtung eines Trusts in der Karibik zur Vermeidung der unbeabsichtigten Steuerhinterziehung in Deutschland
5. Ehegattenschaukel und andere Steueroptimierungen in Familien

Zu unseren Mandanten gehören neben Privatpersonen vor allem Selbständige, Gewerbetreibende und Körperschaften bis zu einem Jahresumsatz von ca. 2.000.000 €. Wir beraten also vorwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen und kennen uns mit deren spezifischen Anforderungen aus.

Neben der Beratung dieser Unternehmen liegt ein weiterer Schwerpunkt in der steuerlichen Begleitung von geschlossenen Fonds in Form der GmbH & Co. KG. Darüber hinaus haben wir langjährige Erfahrung mit der Betreuung von Genossenschaften und Vereinen.

In welchen Schwerpunkten wir Spezialwissen mitbringen, zeigen auch die Fragen, die uns unsere Mandanten uns am häufigsten stellen.

  • Welche Schritte muss ich bei der Gründung eines Unternehmens beachten?
  • Wie werden ausländische Einkünfte in Deutschland besteuert?
  • Wie kann ich mein Vermögen steueroptimiert an die nachfolgende Generation übergeben?

Bei KSW & Partner ziehen wir alle an einem Strang: In Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Erb-, Familien- und Arbeitsrecht erstellen wir interdisziplinäre Lösungen, die die Finanz- und Vermögensplanung unsere Mandanten auf ein stabiles Fundament stellt.

Kanzlei für Steuerrecht in Hamburg: Das erwartet Sie bei uns

Tom Sperschneider, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2005, berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um das Steuerrecht. Er erstellt außerdem schwerpunktmäßig Bilanzen, Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen.
Das Team aus aktuell einer Steuerfachwirtin und zwei Steuerfachangestellten übernimmt Finanz- und Lohnbuchhaltung und bearbeitet Gewinnermittlungen, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen.
Das Steuerrecht verändert sich kontinuierlich. Mit regelmäßigen Weiterbildungen bleiben wir stets auf dem neuesten Stand.
Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt und wir weisen Sie proaktiv auf Optimierungsmöglichkeiten hin.
Wir beraten unsere Mandaten in mehreren Sprachen: Tom Sperschneider spricht Deutsch, Spanisch und Englisch. Alle steuerlichen Angestellten sprechen Deutsch und Russisch. Eine steuerliche Angestellte spricht außerdem Ukrainisch.
Neben dem Steuerrecht liegen die Schwerpunkte von KSW & Partner im Erbrecht und Familienrecht. Sie erhalten eine umfassende Beratung, die häufige Schnittmengen mitdenkt.

Häufige Fragen rund ums Steuerrecht

Wie viel kostet eine Beratung bei einem Fachanwalt für Steuerrecht?

Die Frage nach den Kosten ist verständlich und wichtig! Leider können wir keine pauschale Antwort geben. Denn die genauen Kosten variieren stark und hängen von vielen Faktoren ab. Das beginnt bei der Höhe und Komplexität Ihres Einkommens und geht weiter über die Art der Beratung und den Umfang unserer Leistungen. Die Erstellung Ihrer Buchhaltung löst andere Kosten aus als ein komplexer Steuerrechtsfall mit internationalem Bezug.

Wir können mögliche Abrechnungsmodalitäten klären, wenn wir Ihr individuelles Anliegen analysieren konnten. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen: Wir werden erst für Sie tätig, wenn Sie uns einen schriftlichen Auftrag dafür erteilt haben.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Dann vereinbaren wir einen zeitnahen Termin. Wir entwickeln gemeinsam einen Weg, wie wir Ihr steuerrechtliches Anliegen effizient lösen.

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Bis wann ist eine Erbschaft steuerfrei?

In Deutschland gilt eine Erbschaft zwar nicht als Einkommen, ist aber trotzdem steuerpflichtig. Ob, welche und wie viele Steuern Sie zahlen müssen, hängt unter anderem von der Art und Höhe der Erbschaft sowie des Verwandtschaftsgrads ab.

Grundsätzlich gilt: Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag. Es gibt zur Einordnung drei Steuerklassen. Nicht zu verwechseln mit den Steuerklassen der Einkommenssteuer!

  • Steuerklasse I: enge Verwandte in direkter Linie, wie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder Stiefkinder
  • Steuerklasse II: entferntere Verwandte, wie Geschwister, Geschwisterkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwiegerkinder oder geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse III: Erben ohne Verwandtschaftsverhältnis
Steuerklasse Verwandtschaft Freibetrag
I Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 €
I Kinder und Stiefkinder 400.000 €
I Enkel (wenn deren Eltern bereits verstorben sind) 400.000 €
I Enkel (wenn deren Eltern noch leben) 200.000 €
I Eltern sowie Großeltern 100.000 €
II Geschwister sowie deren Kinder 20.000 €
II Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder 20.000 €
II Geschiedene Ehepartner sowie getrennte Lebenspartner 20.000 €
III alle übrigen Erben 20.000 €

Stand: August 2024.

Diese Tabelle finden Sie mit mehr oder weniger zutreffenden Erläuterungen auf unzähligen Websites zum Thema Erben und Steuern. Im echten Leben sind die steuerlichen Zusammenhänge komplexer.

So können etwa Steuerbefreiungen (z. B. Versorgungsfreibeträge) weitere steuerliche Vergünstigungen bedeuten. Oder es gelten zusätzliche Gesetze, weil es sich um eine Erbengemeinschaft, ererbte Immobilien oder Betriebsvermögen handelt.

Es kann auch sein, dass Sie zwar keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Jetzt aber mehr Einkommenssteuer fällig wird, weil Sie aufgrund der ererbten Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen müssen. Auch Grunderwerbsteuern, Spekulationssteuern oder weitere Ertragssteuern können durch Erbschaft oder Vermächtnis ausgelöst werden. Und von der Aufdeckung stiller Reserven fangen wir hier besser gar nicht erst an.

Sie sehen; bis wann eine Erbschaft steuerfrei ist: Die Antwort auf diese Frage kann komplizierter sein, als eine im Internet gefundene Tabelle vermuten lässt.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Dieser hat sämtliche steuerlichen Regeln und Auswirkungen für Sie im Blick.

Steuererklärung, Finanzplanung oder Erfüllung internationaler Steuervorschriften:
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Sie suchen einen Rechtsanwalt im Raum Hamburg, der Sie bei Ihrer Buchhaltung, steuerlich optimierten Verträgen oder Nachfolgeplanung unterstützt? Oder Sie haben eine Frage zum Steuerrecht, zum Beispiel bezüglich Ihrer Einkünfte aus dem Ausland?

KSW & Partner berät Sie im Steuerrecht. Für eine effiziente Regelung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.

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